Entsorgungshinweis
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme, die Verwertung eingearbeiteter Ressourcen und die umweltverträgliche sowie fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Alle relevanten Vorgaben haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“
Die Elektro- & Elektronikgeräte sind nach dem ElektroG mit einem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Altgerät nicht im unsortierten Siedlungsabfall, sondern separat entsorgt werden muss.
Entsorgung von Altgeräten
Eigentümer von ausgedienten Elektro- & Elektronikgeräten (Altgeräten), haben diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und insbesondere nicht im Haushaltsmüll zu entsorgen.
Zu diesen Altgeräten zählen u.a.: Lampen und Leuchten
Eine nicht abschließende Auflistung der Elektro- und Elektronikgeräten finden Sie in Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) ElektroG.
Entnahmepflicht der Endnutzer für Altbatterien und Altakkumulatoren
Für jeden Besitzer von Altbatterien und Altakkumulatoren gilt die Entnahmepflicht aus dem Altgerät vor der Abgabe an einer entsprechenden Erfassungsstelle. Dies gilt auch für Lampen, welche nicht vom Altgerät umschlossen (und somit nicht herausnehmbar) sind.
Rückgabe von Altgeräten
Kleingeräte
Altgeräte, dessen äußere Abmessung maximal 25 Zentimeter betragen, werden von uns jederzeit unentgeltlich entgegengenommen (maximal 5 Geräte einer Geräteart). Wenn Sie eine Abgabe Ihres Altgerätes bei uns wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter folgender E-Mail-Adresse: info@riess-ambiente.de. Wir lassen Ihnen dann ein entsprechendes Paketlabel zukommen, sodass Sie uns Ihr Elektroaltgerät mittels Paketdienstes kostenlos zusenden können.
Großgeräte – Kantenlänge über 50cm
Altgeräte, dessen äußere Abmessung mehr als 50 Zentimeter betragen, werden von uns bei Kauf eines gleichwertigen Neugerätes unentgeltlich zurückgenommen.
Bei Altgeräten, dessen äußere Abmessung mind. 50cm betragen, besteht die Möglichkeit der Altgeräteabholung am Ort der Abgabe des Neugerätes. Rücknahmeberechtigt sind folgende Gerätekategorien (definiert in Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) ElektroG):
- Kategorie 1: Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke oder Klimageräte)
- Kategorie 2: Bildschirme, Monitore & Geräte mit einer Bildschirmoberfläche über 100 cm²
- Kategorie 4: Geräte mit einer Kantenlänge mehr als 50 cm
Bitte teilen Sie uns beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektrogerät unter folgender E-Mail-Adresse mit, dass Sie bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät abholen lassen möchten: info@riess-ambiente.de
Großgeräte – Kantenlänge zwischen 25 und 50cm
Altgeräte, dessen äußere Abmessung zwischen 25 und 50 Zentimeter betragen, werden von uns bei Kauf eines gleichwertigen Neugerätes unentgeltlich zurückgenommen.
Bei Altgeräten, dessen äußere Abmessung zwischen 25 und 50cm betragen, besteht die Möglichkeit der Altgeräterückgabe per Paket. Rückgabeberechtigt sind folgende Gerätekategorien (definiert in Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) ElektroG):
- Kategorie 3: Lampen (z.B. LED-Lampen oder Leuchtstofflampen)
- Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
- Kategorie 6: IT- & Telekommunikationsgeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
Bitte teilen Sie uns beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektrogerät unter folgender E-Mail-Adresse mit, dass Sie ein Altgerät zurückzugeben möchten: info@riess-ambiente.de. Wir lassen Ihnen dann ein entsprechendes Paketlabel zukommen, sodass Sie uns Ihr Elektroaltgerät mittels Paketdienstes kostenlos zusenden können.
Weitere Rückgabemöglichkeiten
Alternativ zu den bereits genannten Möglichkeiten können Sie Ihre Altgeräte auch bei zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen (lokalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen) abgeben. Eine Übersicht von anerkannten Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
Personenbezogene Daten auf Altgeräten
Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Bitte beachten Sie, dass jeder Endnutzer eigenverantwortlich für die Löschung eben dieser Daten auf den ausgedienten Altgeräten ist.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.